Körperverletzung in Österreich: Einfache oder schwere Körperverletzung?
Ein Streit eskaliert, ein unglücklicher Unfall passiert, und plötzlich steht der Vorwurf der Körperverletzung im Raum. Ob als Opfer oder als beschuldigte Person – die Unsicherheit ist groß. War das schon eine strafbare Handlung? Welche Strafe droht bei einer Körperverletzung in Österreich? Und was ist der Unterschied zwischen einer „einfachen" Körperverletzung nach § 83 StGB und einer „schweren“ Körperverletzung nach § 84 StGB?
Dieser Beitrag klärt die wichtigsten Fragen, zeigt die Grenzen zwischen den Delikten auf und erklärt, was Sie tun sollten, wenn Sie mit einer Anzeige wegen Körperverletzung konfrontiert sind.
1. Was ist Körperverletzung nach österreichischem Strafrecht?
Viele glauben, eine strafbare Körperverletzung setzt eine sichtbare, blutende Wunde voraus. Das ist ein Irrtum. Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) definiert Körperverletzung sehr breit.
Gemäß § 83 Abs 1 StGB macht sich strafbar, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Bereits eine körperliche Misshandlung, die fahrlässig zu einer Verletzung führt, ist strafbar.
Die Rechtsprechung hat klargestellt, dass bereits geringfügige Eingriffe in die körperliche Integrität ausreichen können. Dazu zählen nicht nur Wunden, Knochenbrüche, Verletzungen der inneren Organe, sondern auch:
Kratzwunden
Schwellungen
Blutunterlaufungen (blaue Flecken)
Hautabschürfungen
Eine nur kurzfristige Hautrötung oder Schmerzen allein erfüllen den Tatbestand in der Regel noch nicht.
Schmerzen haben laut dem Obersten Gerichtshof meist nur eine Indizfunktion für eine Verletzung. Eine Ausnahme besteht, wenn der Schmerzzustand von einiger Dauer ist und einem krankheitswertigen Zustand entspricht.
Entscheidend ist der objektive Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, nicht das subjektive Schmerzempfinden des Opfers.
2. Einfache Körperverletzung vs. schwere Körperverletzung – wo ist die Grenze?
Die Abgrenzung zwischen der einfachen Körperverletzung (§ 83 StGB) und der schweren Körperverletzung (§ 84 StGB) ist für die Strafdrohung entscheidend.
Während § 83 mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist, sieht § 84 bereits Strafen von bis zu drei oder sogar fünf Jahren vor.
Eine schwere Körperverletzung liegt laut § 84 Abs 1 StGB u.a. in folgenden Fällen vor:
Die Verletzung oder Gesundheitsschädigung dauert länger als 24 Tage.
Die Berufsunfähigkeit dauert länger als 24 Tage.
Die Verletzung ist eine „an sich schwere" Verletzung oder Gesundheitsschädigung.
Während die ersten beiden Punkte von der Dauer der Heilung abhängen, ist der Begriff der „an sich schweren Verletzung" eine Rechtsfrage.
Eine Verletzung ist dann „an sich schwer", wenn sie einen erheblichen körperlichen Nachteil darstellt. Dies wird anhand mehrerer Kriterien in einer Gesamtschau bewertet:
Die Wichtigkeit des verletzten Organs oder Körperteils.
Die Schwere des gesundheitlichen Schadens (z. B. Intensität der Schmerzen, Funktionsbeeinträchtigungen).
Die Gefährlichkeit der Verletzung und die Gefahr von Komplikationen.
Die Ungewissheit des Heilungsverlaufs.
3. Praxisbeispiel: Wann wird aus einer einfachen Körperverletzung eine schwere Körperverletzung? Der Fall des Knochenbruchs
Ein Faustschlag führt zu einem Nasenbeinbruch. Ist das eine einfache oder bereits eine schwere Körperverletzung?
Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) ist hierzu klar: Knochenbrüche sind grundsätzlich als schwere Verletzungen anzusehen.
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Handelt es sich um einen Bruch eines kleineren Knochens von untergeordneter Bedeutung, kann es sich noch um eine leichte Verletzung handeln. Ein einfacher Nasenbeinbruch oder ein Rippenbruch ohne wesentliche Verschiebung der Bruchstücke und ohne nennenswerte Folgebeschwerden wird von den Gerichten oft noch als leichte Körperverletzung nach §83 StGB gewertet.
Ein Bruch des Unterarmknochens, des Jochbogens oder eines Wirbelkörpers wird hingegen praktisch immer als schwere Körperverletzung qualifiziert, da diese Knochen für die Funktion des Körpers unabdingbar sind.
Zusätzlich zu § 84 Abs 1 gibt es weitere Qualifikationen, wie die absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87 StGB) oder die Körperverletzung, die auf eine lebensgefährdende Weise oder mit mehreren Personen in verabredeter Verbindung begangen wird (§ 84 Abs 5 StGB). Die Strafdrohung beträgt von 1 bis zu 10 Jahren (§ 87 StGB) bzw. von 6 Monaten bis zu 5 Jahren (§ 84 Abs 5 StGB)
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB)
Die tragischste Eskalation ist die Körperverletzung mit tödlichem Ausgang. Wenn eine Person durch eine Körperverletzung oder Misshandlung fahrlässig den Tod erleidet, kommt § 86 StGB zur Anwendung. Der Täter muss den Tod nicht gewollt haben; es reicht aus, dass er ihn durch seine Handlung fahrlässig verursacht hat. Die Strafdrohung beträgt hier ein bis zu fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe.
4. Wie hoch sind die Strafen bei Körperverletzung?
Die Strafen für Körperverletzungsdelikte variieren stark:
Einfache Körperverletzung (§ 83 Abs.1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze.
Schwere Körperverletzung (§ 84 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre.
Schwere Körperverletzung (vorsätzliche Verletzung mit fahrlässig schwerer Folge, § 84 Abs. 4 StGB): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren.
Absichtliche schwere Körperverletzung (§ 87 Abs 1 StGB): Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren.
Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB): Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 bzw. 15 Jahren.
5. Was tun als Beschuldigter einer Körperverletzung?
Wenn gegen Sie ein Strafverfahren wegen Körperverletzung geführt wird, gilt:
Keine Aussage ohne Anwalt: Sie haben das Recht, die Aussage zu verweigern. Nutzen Sie es. Jede Aussage ohne anwaltliche Beratung kann später gegen Sie verwendet werden.
Kontaktieren Sie einen Verteidiger: Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt auf. Dieser wird Akteneinsicht beantragen und mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie entwickeln.
Machen Sie keine Angaben zum Sachverhalt: Weder gegenüber der Polizei noch gegenüber dem Opfer oder Dritten. Sollte der Vorfall im Kontext einer Amtshandlung passiert sein, ist auch das Delikt Widerstand gegen die Staatsgewalt relevant.
6. Was tun als Opfer einer Körperverletzung?
Wenn Sie verletzt wurden, sind folgende Schritte entscheidend:
Ärztliche Versorgung: Suchen Sie sofort einen Arzt oder ein Krankenhaus auf. Dies dient nicht nur Ihrer Gesundheit, sondern auch der wichtigen Dokumentation der Verletzungen für ein späteres Verfahren.
Beweise sichern: Fotografieren Sie Ihre Verletzungen. Notieren Sie sich Namen und Kontaktdaten von Zeugen.
Anzeige erstatten: Erstatten Sie bei der Polizei eine Anzeige wegen Körperverletzung. Damit leiten Sie das Strafverfahren ein.
Anwaltliche Vertretung: Kontaktieren Sie einen Anwalt. Dieser kann Akteneinsicht nehmen, Sie im Strafverfahren als Privatbeteiligter vertreten und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz durchsetzen.
Mehr zu Ihren Ansprüchen finden Sie auf unserer Schadenersatz-Leistungsseite.
Über den Autor
Mag. Patrick Silber ist seit Jänner 2022 selbständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien mit einem Erasmusaufenthalt an der University of Sheffield, absolvierte sein Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Josefstadt und bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg und legte 2020 die Rechtsanwaltsprüfung ab. Er ist zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte.
Mitgliedschaften: Rechtsanwaltskammer Wien · Vereinigung österreichischer StrafverteidigerInnen · Austrian White Collar Crime Association · European Criminal Bar Association · Club der Strafverteidiger in Wien
Schwerpunkte in diesem Themenbereich: Strafrecht und Strafverteidigung, Schadenersatz, Prozessrecht.
Lesen Sie auch: Widerstand gegen die Staatsgewalt · Betrug nach § 146 StGB · Untersuchungshaft in Österreich