Beratung Rechtsanwalt Kosten:
Mag. Patrick Silber


„Eine faire und transparente Honorargestaltung ist mir wichtig.“

Der Rechtsanwalt kann das Honorar mit seinem Mandanten frei vereinbaren.
Wird keine Vereinbarung getroffen, schuldet der Mandant seinem Rechtsanwalt eine angemessene Entlohnung.

Verschiedene Honorarmodelle

Da jeder Fall unterschiedlich ist, biete ich verschiedene Honorarmodelle an:

Ich verrechne meine Leistungen entweder nach Stundensatz, nach dem Rechtsanwaltstarif (Einheitssatz), nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) oder aufgrund einer Pauschalvereinbarung.

Zu jedem Honorar kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% sowie Barauslagen (Gerichtsgebühren, Gebühren für Sachverständige und Zeugen etc.) hinzu.

Stundensatz

Beim Stundensatz wird ein fixer Satz pro Stunde vereinbart (z.B. EUR 300,00).

Die Leistungen werden anschließend mit einer bestimmten Taktung (z.B. im 5 Minutentakt, bei EUR 300,00 also EUR 25,00) abgerechnet.

Mit dem Stundensatz werden sämtliche Leistungen (z.B. Verrichtung einer Verhandlung oder Entwurf eines Schriftsatzes, aber auch E-Mails, Telefonate usw.) abgerechnet.

Ein Stundensatz wird oft für die Vertretung in Strafverfahren oder für eine Rechtsberatung vereinbart. 

Rechtsanwaltstarif

Der Rechtsanwaltstarif ist ein gesetzlicher Tarif (RATG).
Die Leistungen werden je nach Rechtssache bewertet und einer Tarifpost (Art der Leistung) zugeordnet.
Es gibt die Möglichkeit der Verrechnung nach Einzelleistungen und nach Einheitssatz.
Bei der Einzelleistung wird jede Leistung, wie beim Stundensatz, gesondert nach dem Tarif abgerechnet.

Beim Einheitssatz sind gewisse Leistungen durch einen Einmalbetrag abgegolten:
Wird eine Klage nach RATG (Einheitssatz) verrechnet, wird die Klage nach dem RATG zuzüglich eines Einheitssatzes verrechnet.
Mit diesem Einheitssatz sind beispielsweise sämtliche Korrespondenzen (z.B. E-Mails und Telefonate), aber auch Besprechungen betreffend den Klagsentwurf zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt abgegolten.

Die Verrechnung nach RATG (Einheitssatz) wird oft in zivil- oder arbeitsrechtlichen Verfahren vereinbart.

Pauschalhonorar

Beim Pauschalhonorar wird für eine Leistung (z.B. Vertretung im Strafverfahren oder die Erstellung eines Vertrages) ein Fixpreis vereinbart.
Mit diesem Fixpreis sind sämtliche Leistungen abgegolten.
Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 20% sowie Barauslagen (Gerichtsgebühren, Grundbuchsgebühren, Firmenbuchgebühren, etc).
Ein Pauschalhonorar wird oft im Strafverfahren oder für eine Vertragserstellung vereinbart.

Allgemeine Honorar-Kriterien

Die „Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK)“ werden vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag erlassen.
Die AHK enthalten Bemessungsgrundlagen für bestimmte Rechtsgebiete (z.B. dreifacher Bruttojahresbezug im Arbeitsrecht).
Die Abrechnung selbst erfolgt in Zivil- und Verwaltungssachen nach dem RATG (Einheitssatz).
Im Straf- und Disziplinarrecht sowie im Verwaltungsstrafrecht erfolgt die Abrechnung ebenfalls nach dem RATG oder direkt nach den AHK.
So gilt beispielsweise im Verfahren vor dem Einzelrichter des Landesgerichts ein Honorar von EUR 396,00 für die erste halbe Stunde und ein Honorar von EUR 198,00 für jede weitere halbe Stunde als angemessen.

Die Verrechnung nach den AHK wird oft für die Vertretung in Strafverfahren vereinbart.
Die AHK dienen oft als Bemessungsgrundlage für die Vertretung in Kündigungs- oder Entlassungsanfechtungsverfahren im Arbeitsrecht.
Die Verrechnung in diesen Verfahren erfolgt oft nach dem RATG.

Ihr Anwalt in Wien

Mit meiner juristischen Expertise stehe ich Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Wenn Sie einen Anwalt benötigen, der für Sie kämpft und klare, sachkundige Ratschläge gibt, dann zögern Sie nicht. Kontaktieren Sie mich jetzt, und lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihre rechtlichen Herausforderungen finden.

Erstberatung

Die Erstberatung dauert eine Stunde und kostet EUR 300,00 inkl. 20%-Umsatzsteuer.
Ich bespreche mit Ihnen die Sach- und Rechtslage sowie die nächsten Schritte. Nach der Erstberatung können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie mich beauftragen wollen.

Die Honorarvereinbarung bespreche ich mit Ihnen ebenfalls in der Erstberatung.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, suche ich gerne bei Ihrer Rechtsschutzversicherung um Deckung für Ihren Fall an.
In weiterer Folge rechne ich meine Leistungen direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Sie brauchen sich diesbezüglich um nichts mehr zu kümmern.



„Ehrliche Preisgestaltung, klare Ergebnisse"

Kostenersatz in den einzelnen Verfahrensarten

Vom Honorar des Rechtsanwaltes ist der Kostenersatz in einem Verfahren zu unterscheiden.
Derjenige, der das Verfahren gewinnt, erhält vom Verfahrensgegner die Kosten seiner notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverfolgung ersetzt.
Je nachdem, ob es sich um ein Zivil-, ein Straf-, ein Verwaltungsstraf- oder um ein Arbeitsrechtsverfahren handelt, ist der Kostenersatz anders geregelt bzw. gibt es überhaupt keinen Kostenersatz.

Bitte beachten Sie folgendes:

Für jede Honorarvereinbarung gelten die jeweils gültigen „Autonomen Honorar-Kriterien (AHK)“, beschlossen vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK), und die vom ÖRAK empfohlenen Allgemeinen Auftragsbedingungen für Verbraucher/Unternehmer.

Die AHK können hier abgerufen werden.

Die Allgemeinen Auftragsbedingungen können hier für Verbraucher und hier für Unternehmer abgerufen werden.