Rechtsanwalt und Spezialist für Arbeitsrecht in Wien

Kompetente Beratung auf Augenhöhe:
Rechtsanwalt für Ihren Arbeitsrechts-Fall

Mag. Patrick Silber

Rechtsanwalt und Experte für Arbeitsrecht.

Was ist das Arbeitsrecht?

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Neben den „Klassikern“ wie der Begründung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, der Frage der Entlohnung oder der Regelung der Arbeitszeit zählen auch die Kollektivverträge sowie Fragen der betrieblichen Mitbestimmung (Stichwort Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen) zum Arbeitsrecht.

Ihr Arbeitsrecht Rechtsanwalt: Kompetenz auf Augenhöhe

Ich bin Ihr kompetenter Berater und Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und vertrete sowohl Arbeitgeber (insbesondere Einzelunternehmer, Startups und KMUs) als auch Arbeitnehmer (z.B. Arbeiter, Angestellte, Beamte, Vertragsbedienstete, Geschäftsführer und Betriebsräte).

Dies hat für Sie den Vorteil, dass ich beide Seiten kenne.

Ich vertrete Sie bei Streitigkeiten vor den Arbeits- und Sozialgerichten (Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen, Entgeltansprüche, etc.) sowie vor Behörden und in dienst- und disziplinarrechtlichen Verfahren (z.B. vor der Bundesdisziplinarbehörde).

Meine arbeitsrechtliche Beratung umfasst sämtliche wichtige Themen des Arbeitsrechts (Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, Auflösung von Dienstverhältnissen, Home-Office-Vereinbarungen, Gleitzeitvereinbarungen etc.).

„Als Einzelanwalt kümmere ich mich um Ihre Angelegenheit stets persönlich.“

Prozessführung für Arbeitnehmer

Bei der Prozessführung für Arbeitnehmer liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der Anfechtung von Kündigungen sowie Entlassungen und in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber (z.B. nichtbezahlter Lohn, nichtbezahlte Mehr- und Überstunden, Schutz vor Mobbing etc.). Auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche Ihres Arbeitgebers oder von Arbeitskollegen (insbesondere bei Arbeitsunfällen) können Sie auf meine Erfahrung zählen.

Kündigungs- oder Entlassungsanfechtung

Gerade bei der Anfechtung einer Kündigung oder Entlassung ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ratsam, um die richtigen Anfechtungsgründe (z.B. unzulässiges Motiv, Sozialwidrigkeit oder Diskriminierung) geltend zu machen und die kurze Anfechtungsfrist nicht zu versäumen. Sämtliche Anfechtungsgründe müssen bereits in der Klage geltend gemacht werden. Ein „Nachschieben“ von Gründen nach Einbringung der Klage bei Gericht ist nicht mehr möglich.

Die Anfechtungsfrist bei Kündigungen richtet sich danach, ob in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist oder nicht. Als Faustregel lässt sich sagen, dass für die Anfechtung einer Kündigung immer die zweite Woche die „gute Woche“ ist.

Bei einer Entlassung sollten Sie noch rascher handeln, weil die Frist für die Anfechtungsklage in manchen Fällen nur eine Woche ab Erhalt der Entlassung beträgt. In beiden Fällen beginnt die Frist mit der Kenntnis der Kündigung bzw. Entlassung zu laufen.

Im Falle Ihrer Kündigung oder Entlassung sollten Sie mich daher umgehend – im besten Fall am Tag der Kündigung oder Entlassung – kontaktieren, damit wir gemeinsam Ihre Kündigung bzw. Entlassung erfolgreich anfechten können und Sie Ihren Arbeitsplatz behalten.

Verteidigung bei dienst- oder disziplinarrechtlichen Verfahren

Aufgrund meiner Tätigkeit als Strafverteidiger können Sie auch in dienst- und disziplinarrechtlichen Verfahren (z.B. vor der Bundesdisziplinarbehörde) auf mich zählen.

Ziel meiner Vertretung ist die Verhinderung einer Disziplinarstrafe bzw. eine möglichst milde Strafe:

Neben dem Verweis ist dies eine Geldbuße (bis zu einem Monatsbezug), eine Geldstrafe (jedenfalls mehr als ein Monatsbezug, max. bis zu fünf Monatsbezüge) oder sogar die Entlassung als schwerste Strafe.

Ich vertrete Sie im Ermittlungsverfahren und in der mündlichen Verhandlung vor der Disziplinarkommission. Ebenso vertrete ich Sie im Beschwerdeverfahren gegen das Erkenntnis der Disziplinarkommission vor dem Bundesverwaltungsgericht. Um Ihre Verteidigung möglichst effektiv zu gestalten, sollten Sie mich umgehend nach Kenntnis der Disziplinaranzeige kontaktieren.

Sie sind Arbeitnehmer und suchen einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht?

Prozessführung für Arbeitgeber

Arbeitgeber unterstütze ich bei der Abwehr von Anfechtungsklagen (Kündigung und Entlassung) und der Abwehr unberechtigter Ansprüche Ihrer Arbeitnehmer (z.B. Zuschläge, Mehr- und Überstunden, Gehalts- und Lohndifferenzen) vor den Arbeits- und Sozialgerichten.

Kündigungen können zwar ohne Grund erfolgen, im Anfechtungsverfahren muss sich der Arbeitgeber dennoch für die Kündigung rechtfertigen (insbesondere bei der Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit) oder darlegen, dass das vom Arbeitnehmer behauptete verpönte Motiv (z.B. Diskriminierung oder Geltendmachung von nicht offenbar unberechtigten Ansprüchen) nicht vorliegt.

Im Gegensatz zur Kündigung muss bei der Entlassung immer ein Entlassungsgrund vorliegen, der im Verfahren behauptet und bewiesen werden muss.

Bei den Entlassungsgründen muss zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden werden:

  • Für Angestellte gilt das Angestelltengesetz (AngG), welches die Entlassungsgründe nur beispielhaft aufzählt: z.B. Untreue des Angestellten, Vertrauensunwürdigkeit, beharrliche Pflichtverletzung oder unentschuldigtes Fernbleiben.

  • Die Entlassung eines Angestellten kann daher auch mit einem Fehlverhalten begründet werden, das nicht im Angestelltengesetz steht.

  • Für Arbeiter gilt die Gewerbeordnung (GewO), die die Entlassungsgründe abschließend aufzählt: z.B. Arbeitsunfähigkeit, bestimmte strafbare Handlungen oder Inhaftierung.

  • Bei der Entlassung eines Arbeiters muss ein in der Gewerbeordnung genannter Entlassungsgrund vorliegen.

Entlassung von Lehrlingen

Dasselbe gilt für die Entlassung von Lehrlingen, wobei die Entlassungsgründe für Lehrlinge nicht in der Gewerbeordnung, sondern im Berufsausbildungsgesetz abschließend aufgezählt sind: z.B. Diebstahl, Veruntreuung oder sonstige strafbare Handlung oder beharrliche Pflichtverletzung.

In allen Fällen muss die Entlassung rechtzeitig erfolgen. Auch dies gilt es im Verfahren zu behaupten und zu beweisen.

Kündigungs- bzw. Entlassungsschutz

Sowohl bei der Kündigung als auch bei der Entlassung darf der besondere Schutz von bestimmten Arbeitnehmergruppen (beispielsweise Betriebsräte, begünstigt behinderte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer in Elternteilzeit) nicht übersehen werden.

Risiken bei der Anfechtung einer Kündigung bzw. Entlassung

Das Risiko von Anfechtungsverfahren liegt insbesondere darin, dass die Kündigung oder Entlassung vom Gericht für rechtsunwirksam erklärt wird und der zu Unrecht gekündigte bzw. entlassene Arbeitnehmer im Betrieb weiterbeschäftigt werden muss.

Hinzu kommt, dass dem Arbeitnehmer sein Entgelt (Lohn bzw. Gehalt samt regelmäßiger Überstunden, Zuschläge etc.) seit dem Ende des Dienstverhältnisses (Kündigungstag oder Entlassungstag) samt Zinsen nachbezahlt werden muss.

Bei der Anfechtung einer Entlassung gibt es die Besonderheit, dass der Arbeitnehmer die Entlassung gegen sich wirken lassen kann und er so zustellen ist, wie wenn er zum Entlassungstag gekündigt worden wäre.

In diesem Fall erhält er Ersatzansprüche (z.B. die Kündigungsentschädigung).

Je nach Lage des Falles empfiehlt es sich daher, die Kündigung oder Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses „umzuwandeln“ bzw. sich mit dem Arbeitnehmer zu vergleichen.

Auch hier können Sie auf meine Beratung als Ihr Spezialist im Arbeitsrecht zählen.

Verwaltungsstrafverfahren mit Bezug zum Arbeitsrecht

Arbeitgeber vertrete ich auch in Verwaltungsstrafverfahren mit Bezug zum Arbeitsrecht (z.B. Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerschutzgesetze, Sozialversicherungsrecht, Lohn- und Sozialdumping etc.).

Sie sind Arbeitgeber und suchen einen Anwalt für einen Prozess vor den Arbeits- und Sozialgerichten?

Beratung für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer prüfe ich Dienstverträge, Geschäftsführerverträge, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Einzelvereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber (z.B. Gleitzeitvereinbarungen, Home-Office-Vereinbarungen, Vereinbarung von Bildungskarenz oder Teilzeitvereinbarungen).

Einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses aus Sicht des Arbeitnehmers

Oft wird Arbeitnehmern auch eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses angeboten. In einem solchen Fall ist es besonders wichtig, ein Angebot nicht voreilig und ohne arbeitsrechtliche Beratung und Prüfung anzunehmen, um nicht um Ansprüche „umzufallen“.

Gerne berate und vertrete ich Sie auch in dieser Angelegenheit, damit Ihre Interessen und Ansprüche gewahrt sind.

Sie sind Arbeitnehmer und suchen eine Beratung für Ihre Fragen zum Arbeitsrecht?

Beratung für Arbeitgeber

Meine arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber umfasst insbesondere die Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Entlassung und einvernehmliche Auflösung) und die Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen und Probleme im laufenden Betrieb Ihres Unternehmens (z.B. Erstellung, Überarbeitung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen oder Umsetzung von Arbeitszeitmodellen, Erstellung von Gleitzeitvereinbarungen, Home-Office-Vereinbarungen oder Vereinbarung über die Bildungskarenz).

Beratungsschwerpunkt: Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Während bei der Kündigung von Arbeitnehmern die Kündigungsfristen und Kündigungstermine eingehalten werden müssen, muss die Entlassung gerechtfertigt sein und rechtzeitig erfolgen.

  • Weiters darf der besondere Kündigungsschutz von bestimmten Arbeitnehmergruppen (beispielsweise Betriebsräte, begünstigt behinderte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer in Elternteilzeit) nicht übersehen werden.

All dies dient dazu, ein mögliches Anfechtungsverfahren zur verhindern bzw. zu gewinnen.

Einvernehmlichen Auflösung von Dienstverhältnissen aus Sicht des Arbeitgebers

Ebenso ist bei der einvernehmlichen Auflösung von Dienstverhältnissen die anwaltliche Beratung ratsam, um spätere Verfahren, die zur Unwirksamkeit einer einvernehmlichen Auflösung führen können, zu verhindern.

Gerne berate und vertrete ich Sie in diesen schwierigen Angelegenheiten als Ihr Spezialist im Arbeitsrecht, um das Risiko langwieriger, kostspieliger und zeitraubender Gerichtsprozesse für Ihr Unternehmen zu minimieren.

Sie sind Arbeitgeber und benötigen professionelle Beratung für arbeitsrechtliche Angelegenheiten?