Meine Kompetenzen

 
  • Ich verteidige Sie in Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren sowie in allgemeinen Strafsachen und im Verwaltungsstrafrecht. Meine Verteidigung umfasst alle drei Abschnitte des Strafverfahrens (Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren) und ist rasch, effizient und für Ihren Fall maßgeschneidert.

    Dem Ermittlungsverfahren kommt im Strafverfahren eine entscheidende Bedeutung zu. Hier ist eine aktive Verteidigung erforderlich, um eine Anklageerhebung zu verhindern. Ich verteidige Sie im Ermittlungsverfahren auch gegen ungerechtfertigte Zwangsmittel (z.B. Hausdurchsuchung, Kontensperrung oder Sicherstellung von Gegenständen) und wahre Ihre Rechte als Beschuldigter.

    Da es nur zur Anklageerhebung kommt, wenn für die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist, bedarf die Hauptverhandlung einer intensiven Vorbereitung und einer überzeugenden Verteidigungsstrategie.

    Im Rechtsmittelverfahren kann eine Verurteilung und die Höhe der Strafe bekämpft werden. Dafür ist ein Rechtsmittel erforderlich, das die Fehler des erstinstanzlichen Gerichts klar und überzeugend darlegt.

    Weiters stehe ich Ihnen bei Festnahmen, während der Untersuchungshaft und bei Zwangsmaßnahmen (z.B. Hausdurchsuchung) zur Seite und setze Ihre Rechte durch. Eine Festnahme bzw. die daran anschließende Untersuchungshaft stellt für Betroffene eine besondere Belastung dar. Ich unterstütze Sie in dieser Ausnahmesituation rechtlich, besuche Sie in der Haft und schöpfe alle Möglichkeiten aus, um Ihnen eine möglichst schnelle Enthaftung zu ermöglichen. Gerne vertrete ich Sie auch als Opfer von Straftaten, wahre Ihre Opferrechte und setze Ihre Ansprüche durch.

  • Im Arbeitsrecht liegen meine Schwerpunkte in der Prozessführung und der rechtlichen Beratung. Ich vertrete Sie bei Streitigkeiten vor Gerichten und Behörden (Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen, Entgeltansprüche, etc.) sowie in dienst- und disziplinarrechtlichen Verfahren. Arbeitgeber vertrete ich auch in verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren mit Bezug zum Arbeitsrecht (z.B. Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerschutzgesetze etc.).

    Meine arbeitsrechtliche Beratung umfasst insbesondere die Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, die außergerichtliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen und die Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen und Probleme im laufenden Betrieb Ihres Unternehmens (z.B. Erstellung, Überarbeitung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen oder Umsetzung von Arbeitszeitmodellen).

    Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dies hat für Sie den Vorteil, dass ich beide Seiten kenne.

  • In Zivilprozessen setze ich Ihre Ansprüche durch oder wehre unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Mein Fokus liegt im Schadenersatzrecht (z.B. Körper- und Sachschäden, Bauschäden oder Anlegerschäden) und in der Durchsetzung von Forderungen (z.B. Werklohn- und Honorarklagen).

    Auch in der außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten können Sie auf meine Erfahrung zählen. Ich bin sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher tätig und vertrete Sie vor den Zivil- und den Handelsgerichten.

  • Im Finanzstrafrecht verteidige ich Sie in verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Verfahren, insbesondere bei Vorwürfen wie Abgabenhinterziehung, Abgabenbetrug oder Schmuggel. Ich begleite Sie in allen Verfahrensphasen – von der Einvernahme vor der Finanzstrafbehörde bis hin zur Hauptverhandlung vor dem zuständigen Gericht – und achte dabei auf eine sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts sowie auf taktisch kluge Verfahrensführung.

    Ich berate Sie umfassend zu Selbstanzeigen, Verjährungsfragen und zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken bei Betriebsprüfungen und Nachschauen. Auch in komplexen Konstellationen mit Auslandsbezug oder Bezug zu wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbeständen können Sie auf meine Expertise zählen.

    Zu meinen Mandanten zählen sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen. Durch diese breite Erfahrung kenne ich die Herausforderungen beider Seiten genau.

  • Im Schadenersatzrecht unterstütze ich Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach Sach-, Vermögens- oder Personenschäden. Ich vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – etwa bei Verkehrsunfällen, Bauschäden, Anlegerschäden oder entgangenem Urlaub.

    Zentral ist dabei die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen wie Schaden, Kausalität, Rechtswidrigkeit und Verschulden. Ich berate Sie auch bei der Auswahl geeigneter Beweismittel, etwa durch Sachverständigengutachten, und beurteile realistisch die Erfolgsaussichten eines Verfahrens.

    Meine Mandanten sind sowohl Geschädigte als auch beklagte Parteien. Dadurch bin ich mit beiden Blickwinkeln bestens vertraut und kann Ihre Interessen gezielt vertreten.

  • Im Bereich Inkasso übernehme ich für Sie die professionelle Durchsetzung offener Forderungen – vom ersten Mahnschreiben bis zur zwangsweisen Exekution. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren, einschließlich Mahnklage, Zahlungsbefehl, EU-Mahnverfahren und gegebenenfalls Exekutions- oder Insolvenzverfahren.

    Mein Ziel ist es, Ihre Forderungen rasch, effizient und kostenschonend beizutreiben. Ich achte dabei stets auf rechtssichere Abläufe und eine wirtschaftlich sinnvolle Vorgangsweise – insbesondere bei wiederholten Zahlungsausfällen oder strittigen Forderungen.

    Zu meinen Mandanten zählen vor allem Unternehmer, die auf eine verlässliche und durchsetzungsstarke Vertretung bei säumigen Kunden angewiesen sind.

  • Im Bereich Schmerzengeld vertrete ich Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach körperlichen oder seelischen Verletzungen – etwa nach einem Verkehrsunfall, einer Körperverletzung oder einem ärztlichen Behandlungsfehler. Ich mache für Sie Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung oder auch Trauerschäden geltend.

    Dabei unterstütze ich Sie sowohl außergerichtlich bei der Regulierung mit Versicherungen als auch im gerichtlichen Verfahren. Besonderes Augenmerk lege ich auf die medizinische Dokumentation, die Einholung von Gutachten und eine realistische Einschätzung des Anspruchsumfangs.

    Ich vertrete sowohl geschädigte Personen als auch angebliche Schädiger – dadurch kenne ich beide Seiten und kann Ihre Ansprüche auf Schmerzengeld konsequent durchsetzen bzw. unberechtigte Ansprüche gegen Sie abwehren.

  • Im Bereich Schmerzengeld vertrete ich Sie bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach körperlichen oder seelischen Verletzungen – etwa nach einem Verkehrsunfall, einer Körperverletzung oder einem ärztlichen Behandlungsfehler. Ich mache für Sie Schmerzengeld, Heilungskosten, Verdienstentgang, Verunstaltungsentschädigung oder auch Trauerschäden geltend.

    Dabei unterstütze ich Sie sowohl außergerichtlich bei der Regulierung mit Versicherungen als auch im gerichtlichen Verfahren. Besonderes Augenmerk lege ich auf die medizinische Dokumentation, die Einholung von Gutachten und eine realistische Einschätzung des Anspruchsumfangs.

    Ich vertrete sowohl geschädigte Personen als auch angebliche Schädiger – dadurch kenne ich beide Seiten und kann Ihre Ansprüche auf Schmerzengeld konsequent durchsetzen bzw. unberechtigte Ansprüche gegen Sie abwehren.

  • Im Bereich Online-Glücksspielverluste vertrete ich Spieler, die ihre Einsätze bei illegalen Online-Casinos zurückfordern möchten. Viele Anbieter verfügen nicht über die erforderliche Konzession in Österreich – ihre Verträge mit Spielern sind daher nichtig, und die Verluste können rückgefordert werden.

    Ich prüfe für Sie kostenlos die Erfolgsaussichten und begleite Sie durch alle Verfahrensschritte – vom Auskunftsbegehren beim Anbieter über die Rückzahlungsaufforderung bis hin zur Klage und möglichen Exekution. Auch eine Zusammenarbeit mit Prozessfinanzierern ist möglich.

    Meine Mandanten profitieren von meiner Spezialisierung in diesem noch jungen, aber stark wachsenden Rechtsgebiet. So erhalten Sie eine fundierte Einschätzung und engagierte Vertretung zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.