Meine Kompetenzen

 
  • Ich verteidige Sie in Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren sowie in allgemeinen Strafsachen und im Verwaltungsstrafrecht. Meine Verteidigung umfasst alle drei Abschnitte des Strafverfahrens (Ermittlungs-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren) und ist rasch, effizient und für Ihren Fall maßgeschneidert.

    Dem Ermittlungsverfahren kommt im Strafverfahren eine entscheidende Bedeutung zu. Hier ist eine aktive Verteidigung erforderlich, um eine Anklageerhebung zu verhindern. Ich verteidige Sie im Ermittlungsverfahren auch gegen ungerechtfertigte Zwangsmittel (z.B. Hausdurchsuchung, Kontensperrung oder Sicherstellung von Gegenständen) und wahre Ihre Rechte als Beschuldigter.

    Da es nur zur Anklageerhebung kommt, wenn für die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist, bedarf die Hauptverhandlung einer intensiven Vorbereitung und einer überzeugenden Verteidigungsstrategie.

    Im Rechtsmittelverfahren kann eine Verurteilung und die Höhe der Strafe bekämpft werden. Dafür ist ein Rechtsmittel erforderlich, das die Fehler des erstinstanzlichen Gerichts klar und überzeugend darlegt.

    Weiters stehe ich Ihnen bei Festnahmen, während der Untersuchungshaft und bei Zwangsmaßnahmen (z.B. Hausdurchsuchung) zur Seite und setze Ihre Rechte durch. Eine Festnahme bzw. die daran anschließende Untersuchungshaft stellt für Betroffene eine besondere Belastung dar. Ich unterstütze Sie in dieser Ausnahmesituation rechtlich, besuche Sie in der Haft und schöpfe alle Möglichkeiten aus, um Ihnen eine möglichst schnelle Enthaftung zu ermöglichen. Gerne vertrete ich Sie auch als Opfer von Straftaten, wahre Ihre Opferrechte und setze Ihre Ansprüche durch.

  • Im Arbeitsrecht liegen meine Schwerpunkte in der Prozessführung und der rechtlichen Beratung. Ich vertrete Sie bei Streitigkeiten vor Gerichten und Behörden (Anfechtung von Kündigungen und Entlassungen, Entgeltansprüche, etc.) sowie in dienst- und disziplinarrechtlichen Verfahren. Arbeitgeber vertrete ich auch in verwaltungsstrafrechtlichen Verfahren mit Bezug zum Arbeitsrecht (z.B. Arbeitszeitgesetz, Arbeitnehmerschutzgesetze etc.).

    Meine arbeitsrechtliche Beratung umfasst insbesondere die Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, die außergerichtliche Beendigung von Arbeitsverhältnissen und die Lösung arbeitsrechtlicher Fragestellungen und Probleme im laufenden Betrieb Ihres Unternehmens (z.B. Erstellung, Überarbeitung und Umsetzung von Betriebsvereinbarungen oder Umsetzung von Arbeitszeitmodellen).

    Zu meinen Mandanten zählen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Dies hat für Sie den Vorteil, dass ich beide Seiten kenne.

  • In Zivilprozessen setze ich Ihre Ansprüche durch oder wehre unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Mein Fokus liegt im Schadenersatzrecht (z.B. Körper- und Sachschäden, Bauschäden oder Anlegerschäden) und in der Durchsetzung von Forderungen (z.B. Werklohn- und Honorarklagen).

    Auch in der außergerichtlichen Lösung von Streitigkeiten können Sie auf meine Erfahrung zählen. Ich bin sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher tätig und vertrete Sie vor den Zivil- und den Handelsgerichten.