Online-Glücksspielverluste: Schadenersatzklage gegen Geschäftsführer in Österreich möglich
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat sich in seiner Entscheidung vom 12. März 2026 zu 5 Ob 8/26a mit einer für Spieler wichtigen Frage befasst:
Können österreichische Gerichte für Schadenersatzklagen gegen Geschäftsführer von ausländischen Online-Casinos zuständig sein?
Die Entscheidung betrifft Fälle, in denen Spieler in Österreich Geld bei einem ausländischen Online-Casino verloren haben, das zwar im Ausland, etwa in Malta oder in Curacao, eine Glücksspielkonzession hat, aber über keine Konzession nach dem österreichischen Glücksspielgesetz (GSpG) verfügt.
Für betroffene österreichische Spieler ist diese Entscheidung wichtig, weil sie ihre Spielverluste nicht nur vom ausländischen Online-Casino selbst, sondern auch von den Geschäftsführern des Online-Casinos in Österreich nach österreichischem Recht zurückfordern können.
Worum ging es bei der OGH-Entscheidung 5 Ob 8/26a?
Ein in Österreich wohnhafter Spieler hatte zwischen 2019 und 2020 insgesamt EUR 18.547,67 bei Online-Glücksspielen verloren. Anbieterin war ein Online-Casino mit Sitz in Malta. Dieses Online-Casino verfügte zwar über eine maltesische Glücksspielkonzession, jedoch nicht über eine österreichische Glücksspielkonzession.
Der Kläger machte seine Ansprüche nicht gegen das ausländische Online-Casino selbst geltend, sondern klagte die Geschäftsführer des Online-Casinos auf Schadenersatz.
Die beklagten Geschäftsführer bestritten die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte.
Das Erstgericht wies die Klage zurück, weil die österreichischen Gerichte für die Klage international nicht zuständig wären.
Das Rekursgericht hob diese Entscheidung auf und trug dem Erstgericht die Einleitung des Verfahrens auf.
Gleichzeitig erklärte das Rekursgericht den Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) für zulässig..
In der Folge entschied der OGH über den Revisionsrekurs und sprach aus, dass die österreichischen Gerichte für die Klage international zuständig sind.
Der OGH bejaht die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte für Geschäftsführerklagen
Entscheidend war, ob der Schaden rechtlich in Österreich oder in Malta eingetreten ist. Diese Frage ist besonders wichtig, weil sie sowohl für die internationale Zuständigkeit als auch für das anwendbare Recht relevant ist.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für seine Entscheidung mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor.
Der EuGH entschied in der Rechtssache C-77/24, Wunner, folgendes:
Für Klagen von Spielern gegen ausländische Online-Casinos, die über keine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich verfügen, gilt das Recht des Landes, in dem der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Geschäftsführer von ausländischen Online-Casinos, die über keine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich verfügen, können am Wohnsitz des Spielers geklagt werden.
Auf Grundlage dieser Entscheidung des EuGH kam der OGH zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall die österreichischen Gerichte für die Klage international zuständig sind.
Österreichisches Recht laut OGH anwendbar
Auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-77/24, Wunner kam der OGH weiters zu dem Ergebnis, dass im konkreten Fall österreichisches Schadenersatzrecht anwendbar ist.
Das ist relevant, weil nach österreichischem Recht Geschäftsführer einer Gesellschaft haften, wenn sie schuldhaft ein Schutzgesetz verletzen. Das österreichische Glücksspielgesetz ist ein solches Schutzgesetz.
Wieso können Geschäftsführer von Online-Casinos für Spielverluste haften?
Nach der Rechtsprechung haften Geschäftsführer, wenn sie Schutzgesetze schuldhaft verletzen.
Das Anbieten von Online-Glückspiel ohne gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich stellt einen Verstoß gegen Schutzgesetze für Spieler dar.
Daher können Geschäftsführer von Online-Casinos für die Rückzahlung von Spielverlusten haften.
Bitte beachten Sie, dass Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren. Daher sollten Sie mit der Rückforderung nicht zu lange warten.
Was bedeutet die OGH-Entscheidung 5 Ob 8/26a für Spieler?
Die Entscheidung ist für Spieler relevant, die Verluste bei ausländischen Online-Casinos ohne österreichische Konzession erlitten haben.
Sie zeigt, dass österreichische Gerichte nicht nur für Klagen gegen das Online-Casino selbst international zuständig sind, sondern auch für Klagen gegen deren Geschäftsführer.
Für Betroffene kann das insbesondere dann wichtig sein, wenn Ansprüche gegen die Gesellschaft schwer durchsetzbar sind.
Welchen Vorteil hat die Zuständigkeit österreichischer Gerichte?
Als geschädigter Spieler und Verbraucher können Sie die Klage beim zuständigen Gericht an Ihrem Wohnsitz in Österreich einbringen:
Sie können daher Online-Casinos mit Sitz in Malta oder Curacao auf Rückzahlung Ihrer Verluste in Österreich klagen.
Dies hat den Vorteil, dass das Verfahren schnell und effizient in Österreich geführt werden kann. Zudem müssen Sie nicht für das Verfahren ins Ausland reisen.
Das Verfahren wird vor dem Bezirksgericht oder vor dem Landesgericht geführt.
Für Verluste bis EUR 15.000,00 sind die Bezirksgerichte zuständig.
Für Verluste über EUR 15.000,00 sind die Landesgerichte zuständig.
Da Sie Verbraucher sind, ist das Gericht an Ihrem Wohnort örtlich zuständig.
Gilt die OGH-Entscheidung 5 Ob 8/26a auch für die Rückforderung von Spielverlusten bei Krypto-Casinos?
Auch Krypto-Casinos dürfen Online-Glücksspiele nur anbieten, wenn sie über eine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich verfügen.
Daher gilt die OGH-Entscheidung 5 Ob 8/26a auch für die Rückforderung von Spielverlusten gegen Geschäftsführer von Krypto-Casinos.
Nach der derzeitigen Rechtsprechung können Sie nur die Herausgabe/Rückgabe Ihrer Spielverluste in Krypto-Coins vom Krypto-Casino verlangen (Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz vom 2.4.2025 zur GZ 4 R 37/25a).
Die Rechtsfrage, ob Spieler die Rückzahlung der Spielverluste nur in Kryptowährungseinheiten verlangen oder stattdessen einen in Euro umgerechneten Betrag verlangen können, wurde bis dato vom Obersten Gerichtshof in Österreich noch nicht geklärt.
Daher ist diese Frage noch offen. Hoffentlich wird diese Frage zeitnah vom Obersten Gerichtshof in Österreich geklärt.
Fazit: Neue Möglichkeiten für Spieler bei der Rückforderung von Verlusten aus illegalem Online-Glücksspiel
Die OGH-Entscheidung 5 Ob 8/26a stärkt die Position von Spielern, die bei Online-Casinos ohne österreichische Konzession Geld verloren haben. Österreichische Gerichte können für Schadenersatzklagen gegen Geschäftsführer ausländischer Online-Casinos international zuständig sein. Weiters ist österreichisches Schadenersatzrecht anwendbar.
Bitte beachten Sie, dass Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren. Daher sollten Sie umgehend mit der Rückforderung beginnen.