Anwalt Krypto-Casino - Verluste zurückholen
Verluste von Krypto-Casinos zurückholen
In Österreich darf nur die österreichische Lotterien GmbH mit ihrer Plattform win2day Online-Glücksspiele wie Slots, Poker, Roulette oder Black Jack in Österreich anbieten.
Alle anderen Online-Casinos – auch solche mit Sitz in anderen EU-Staaten und einer Glücksspielkonzession aus einem anderen EU-Staat – dürfen in Österreich keine derartigen Spiele anbieten. Dies gilt auch für Krypto-Casinos.
Dennoch ermöglichen Krypto-Casinos österreichischen Spielerinnen und Spielern die Teilnahme an Online-Glücksspielen.
Als Spieleinsätze werden nicht Euro, sondern Kryptowährungen wie z.B. Bitcoin (btc), Ethereum (ETH), Litecoin (ltc), Ripple (XRP) oder Tron (trx) eingesetzt.
Bekannte Krypto-Casinos ohne Glücksspielkonzession in Österreich sind z.B. Stake, MyStake, Coinkings, LVBet, Roobet, Rollbit, CoinCasino, etc.
Leider führt das Online-Glücksspiel bei Krypto-Casinos zu hohen finanziellen Verlusten.
Die gute Nachricht: Verluste bei Krypto-Casinos können zurückgeholt werden.
Wann kann ich meine Verluste von Krypto-Casinos zurückholen?
Sie können Ihre Verluste vom Krypto-Casino zurückholen, wenn das Krypto-Casino über keine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich verfügt.
In Österreich verfügt nur win2day über eine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) für das Anbieten von Online-Glücksspielen in Österreich.
Von allen anderen Online-Casinos und daher auch von Krypto-Casinos können Sie Ihre Verluste daher grundsätzlich zurückholen.
Welche Krypto-Casinos dürfen in Österreich keine Glücksspiele anbieten?
Da es so viele Krypto-Casinos gibt, ist eine vollständige Aufzählung leider unmöglich.
Bekannte Krypto-Casinos ohne Glücksspielkonzession in Österreich sind z.B. Stake, MyStake, Coinkings, LVBet, Roobet, Rollbit, CoinCasino, etc.
Wie läuft die Rückforderung von Verlusten bei Krypto-Casinos ab?
Erstprüfung: Ich überprüfe, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Rückforderung vorliegen (z. B. Wohnsitz in Österreich, Teilnahme von Österreich aus).
Auskunftsbegehren: Ich stelle ein Auskunftsbegehren an das Krypto-Casino. Die Krypto-Casinos sind verpflichtet, eine detaillierte Aufstellung Ihrer Verluste zu übermitteln.
Aufforderung zur Herausgabe der Krypto-Coins: Ich fordere das Krypto-Casino zur Herausgabe Ihrer verlorenen Krypto-Coins innerhalb einer kurzen Frist auf. Sofern ein Krypto-Casino außergerichtlich einen Vergleich anbietet, prüfe ich diesen Vergleich für Sie und führe gegebenenfalls Vergleichsverhandlungen mit dem Krypto-Casino, um für Sie einen besseren Vergleich zu erzielen.
Klage und Prozessführung: Erfolgt keine Rückgabe Ihrer verlorenen Krypto-Coins bzw. kommt kein Vergleich zustande, bringe ich für Sie eine Klage beim zuständigen Gericht in Österreich ein und das Gerichtsverfahren beginnt.
Herausgabe der Krypto-Coins und Kostenersatz: Im Erfolgsfall muss das Krypto-Casino Ihre verlorenen Krypto-Coins an Sie herausgeben und Ihre Prozesskosten übernehmen.
Kann ich statt der Herausgabe (= Rückgabe) meiner Krypto-Coins meine Verluste auch in Geld zurückverlangen?
Nach der derzeitigen Rechtsprechung können Sie nur die Herausgabe/Rückgabe Ihrer Spielverluste in Krypto-Coins vom Krypto-Casino verlangen (Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz vom 2.4.2025 zur GZ 4 R 37/25a).
Die Rechtsfrage, ob Spieler die Rückzahlung der Spielverluste nur in Kryptowährungseinheiten verlangen oder stattdessen einen in Euro umgerechneten Betrag verlangen können, wurde bis dato vom Obersten Gerichtshof in Österreich noch nicht geklärt.
Daher ist diese Frage noch offen. Hoffentlich wird diese Frage zeitnah vom Obersten Gerichtshof in Österreich geklärt.
Wie lange dauert die Rückforderung meiner Verluste vom Krypto-Casino?
Die Dauer der Rückforderung hängt vom jeweiligen Krypto-Casino ab.
Außergerichtlich dauert die Rückforderung in der Regel drei bis sechs Monate.
Sofern Sie das Krypto-Casino vor Gericht klagen müssen, kann die Rückforderung bis zu einem Jahr oder auch länger dauern.
Hintergrund ist, dass es im Zivilverfahren einen oder mehrere Verhandlungstermine gibt.
Weiters müssen Schriftsätze bei Gericht eingebracht werden.
Hinzu kommt, dass der Prozessverlierer nach dem Gericht der 1. Instanz auch die Gerichte der 2. Instanz und fallweise auch der 3. Instanz anrufen kann.
Bitte beachten Sie daher, dass jedes Verfahren individuell ist und es daher schwierig ist, eine genaue Verfahrensdauer anzugeben.
Leider verweigern manche Krypto-Casinos die Rückzahlung, obwohl gegen sie rechtskräftige und vollstreckbare Urteile vorliegen.
In diesen Fällen kann die Rückforderung erheblich länger dauern.
Habe ich ein Prozess- und Kostenrisiko?
Wie bei jedem Verfahren besteht auch bei der Rückforderung von Glücksspielverlusten bei Krypto-Casinos ein Prozess- und Kostenrisiko:
Derjenige, der den Prozess gewinnt, erhält seine Prozesskosten vom Prozessgegner zur Gänze oder zumindest teilweise ersetzt.
Sie können sich gegen dieses Prozess- und Kostenrisiko durch die Zusammenarbeit mit einem Prozessfinanzierer absichern.
Prozessfinanzierer finanzieren Prozesse und erhalten im Gegenzug eine Erfolgs- oder Erlösbeteiligung vom Prozessgewinn.
Falls Sie den Prozess verlieren, übernimmt der Prozessfinanzierer Ihre Prozesskosten und die Prozesskosten der Gegenseite.
Am österreichischen Markt gibt es mehrere Prozessfinanzierer.
Es steht Ihnen daher frei, ob Sie einen Prozessfinanzierer beauftragen und wenn ja, welchen oder ob Sie Ihr Verfahren selbst finanzieren.
Leider decken Rechtsschutzversicherungen Verfahren gegen Krypto-Casinos meistens nicht.
Wie lange kann ich Verluste von Krypto-Casinos zurückholen?
Grundsätzlich können Sie Ihre Verluste dreißig Jahre lang ab dem Eintritt des jeweiligen Verlusts zurückholen.
Aus Beweisgründen sollten Sie mit ihrer Rückforderung aber nicht zu lange warten.
Hinzu kommt, dass manche Krypto-Casinos die Betreibergesellschaften wechseln und Krypto-Casinos insolvent oder geschlossen werden.
Wo wird das Verfahren geführt?
Das Verfahren wird vor dem Bezirksgericht oder vor dem Landesgericht geführt.
Da Sie Verbraucher sind, ist das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig.
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