Wichtiges Urteil zur Rückforderung von Online-Glücksspielverluste

Das neue Jahr 2026 hat für geschädigte Spieler, die ihre Glücksspielverluste bei Online-Casinos zurückfordern möchten, sehr gut begonnen:

In der Rechtssache C-77/25 (Wunner) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, wo rechtlich gesehen ein Schaden aus Online-Glücksspiel eintritt.

Besonders relevant ist diese Frage bei der Rückforderung von Glücksspielverlusten bei Online-Casinos, die Online-Glücksspiel in einem EU-Mitgliedstaat, z.B. in Österreich anbieten, dort aber über keine gültige Glücksspiellizenz verfügen. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-77/25 (Wunner) gilt für Klagen von Spielern gegen diese ausländischen Online-Casinos das Recht des Landes, in dem der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ebenso erfreulich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache C-77/25 (Wunner) entschieden, dass Schadenersatzklagen gegen Geschäftsführer wegen illegal angebotener Online-Glücksspiele nicht dem Gesellschaftsrecht zuzuordnen sind.

Diese Entscheidung bedeutet für geschädigte Spieler, die ihre Glücksspielverluste von Online-Casinos zurückfordern möchten, dass die Geschäftsführer der Online-Casinos am Wohnsitz des Spielers geklagt werden können.

 

Um was ging es bei der Rechtssache C-77/25 (Wunner) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH)?

Ein österreichischer Spieler hatte die Geschäftsführer eines maltesischen Online-Casinos, das über keine Glücksspiellizenz für Österreich verfügt, auf Rückzahlung seiner Glückspielverluste in Österreich geklagt.

Warum ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-77/25 (Wunner) für Spielerklagen so wichtig?

Der EuGH hat in dieser Entscheidung gleich zwei wichtige Fragen beantwortet:

  • Für Klagen von Spielern gegen ausländische Online-Casinos, die über keine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich verfügen, gilt das Recht des Landes, in dem der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

  • Geschäftsführer von ausländischen Online-Casinos, die über keine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich verfügen, können am Wohnsitz des Spielers geklagt werden.

 

Hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-77/25 (Wunner) schon Auswirkungen auf Verfahren in Österreich?

Der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) hat in seiner Entscheidung 9 Ob 8/26f mit Bezug auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-77/25 (Wunner) folgendes ausgesprochen:

Ein österreichischer Spieler hatte die Geschäftsführer eines maltesischen Online-Casinos, das über keine Glücksspiellizenz für Österreich verfügt, auf Rückzahlung seiner Glückspielverluste in Österreich geklagt.

Laut der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich (OGH) ist der Schaden dieses österreichischen Spielers (= Verluste aus Online-Glücksspielen) in Österreich eingetreten. Für die Rückforderungsansprüche ist daher österreichisches Recht anwendbar.

Gleichzeitig hat der Oberste Gerichtshof in Österreich (OGH) ausgesprochen, dass für die Klage des Spielers gegen die Geschäftsführer des ausländischen Online-Casinos die Gerichte in Österreich zuständig sind.

Welchen Vorteil hat die Anwendbarkeit österreichischen Rechts für Spielerklagen?

In Österreich gilt das Glücksspielmonopol:

Dies bedeutet, dass nur die österreichische Lotterien GmbH mit ihrer Plattform win2day Online-Glücksspiele wie Slots, Poker, Roulette oder Black Jack in Österreich anbieten darf.- Alle anderen Online-Casinos – auch solche mit Sitz in anderen EU-Staaten und einer Glücksspielkonzession aus einem anderen EU-Staat – dürfen in Österreich keine derartigen Spiele anbieten.

Daher können Sie Ihre Verluste aus Online-Glücksspielen vom Online-Casino zurückholen, wenn das Online-Casino über keine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich verfügt.

 

Welcher Vorteil hat die Zuständigkeit österreichischer Gerichte?

Als geschädigter Spieler und Verbraucher können Sie die Klage beim zuständigen Gericht an Ihrem Wohnsitz in Österreich einbringen: Sie können daher Online-Casinos mit Sitz in Malta oder Curacao auf Rückzahlung Ihrer Verluste in Österreich klagen. Dies hat den Vorteil, dass das Verfahren schnell und effizient in Österreich geführt werden kann. Zudem müssen Sie nicht für das Verfahren ins Ausland reisen.

Das Verfahren wird vor dem Bezirksgericht oder vor dem Landesgericht geführt.

Für Verluste bis 15.000,00 € sind die Bezirksgerichte zuständig.

Für Verluste über € 15.000,00 sind die Landesgerichte zuständig.

Da Sie Verbraucher sind, ist das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig.

Wieso können Geschäftsführer von Online-Casinos für Spielverluste haften?

Nach der Rechtsprechung haften Geschäftsführer, wenn sie Schutzgesetze schuldhaft verletzen.

Das Anbieten von Online-Glückspiel ohne gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich stellt einen Verstoß gegen Schutzgesetze für Spieler dar. Daher können Geschäftsführer von Online-Casinos für die Rückzahlung von Spielverlusten haften.

Bitte beachten Sie, dass Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren. Daher sollten Sie mit der Rückforderung nicht zu lange warten.

 

Kann ich statt der Herausgabe (= Rückgabe) meiner Krypto-Coins meine Verluste auch in Geld zurückverlangen?

Nach der derzeitigen Rechtsprechung können Sie nur die Herausgabe/Rückgabe Ihrer Spielverluste in Krypto-Coins vom Krypto-Casino verlangen (Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz vom 2.4.2025 zur GZ 4 R 37/25a).

Die Rechtsfrage, ob Spieler die Rückzahlung der Spielverluste nur in Kryptowährungseinheiten verlangen oder stattdessen einen in Euro umgerechneten Betrag verlangen können, wurde bis dato vom Obersten Gerichtshof in Österreich noch nicht geklärt. Daher ist diese Frage noch offen. Hoffentlich wird diese Frage zeitnah vom Obersten Gerichtshof in Österreich geklärt.

Gilt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-77/25 (Wunner) auch für die Rückforderung von Spielverlusten bei Krypto-Casinos?

Auch Krypto-Casinos dürfen Online-Glücksspiele nur anbieten, wenn sie über eine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich verfügen. Daher gilt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache C-77/25 (Wunner) auch für die Rückforderung von Spielverlusten bei Krypto-Casinos.

Nach der derzeitigen Rechtsprechung können Sie nur die Herausgabe/Rückgabe Ihrer Spielverluste in Krypto-Coins vom Krypto-Casino verlangen (Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz vom 2.4.2025 zur GZ 4 R 37/25a).

Die Rechtsfrage, ob Spieler die Rückzahlung der Spielverluste nur in Kryptowährungseinheiten verlangen oder stattdessen einen in Euro umgerechneten Betrag verlangen können, wurde bis dato vom Obersten Gerichtshof in Österreich noch nicht geklärt.

Daher ist diese Frage noch offen. Hoffentlich wird diese Frage zeitnah vom Obersten Gerichtshof in Österreich geklärt.

 
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Häufige Fragen zur Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten