OLG Linz: Geschäftsführer haftet persönlich für Glücksspielverluste

Persönliche Haftung eines Geschäftsführers eines illegalen Online-Casinos durch Urteil des Oberlandesgerichts Linz bestätigt:

Das Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) hat mit seinem Urteil zur GZ 6 R 78/26x eine für Spielerklagen gegen illegale Online-Casinos wichtige Entscheidung getroffen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann nicht nur die Betreibergesellschaft, sondern auch deren Geschäftsführer persönlich für Glücksspielverluste haften.

Damit eröffnet sich für österreichische Spieler eine zusätzliche Möglichkeit, ihre Spielverluste zurückzuerhalten. Diese Möglichkeit ist besonders wertvoll, wenn die
Rückforderung der Spielverluste gegen das Online-Casino, z. B. wegen B55 in Malta, schwierig ist.

 

Das Urteil des OLG Linz ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil wurde bis dato nicht veröffentlicht.

 

Was hat das OLG Linz in diesem Urteil entschieden?

Das Anbieten von Online-Glückspiel ohne gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich stellt einen Verstoß gegen Schutzgesetze für Spieler dar.

Das Oberlandesgericht Linz bejahte die persönliche Haftung des Geschäftsführers eines illegalen Online-Casinos für die Glücksspielverluste einer Spielerin aufgrund der Verletzung von Schutzgesetzen.

Damit richtet sich der mögliche Schadenersatzanspruch nicht ausschließlich gegen die Betreibergesellschaft des Online-Casinos. Vielmehr können Spieler unter bestimmten Voraussetzungen auch die Geschäftsführer des Online-Casinos auf Rückzahlung ihrer Spielverluste klagen.

 

Es handelt sich um ein Berufungsurteil:

Während das Gericht der 1. Instanz die Haftung des Geschäftsführers noch verneint hatte, hat das Oberlandesgericht Linz als Gericht der 2. Instanz (Berufungsgericht) das Urteil „gedreht“ und die Haftung des Geschäftsführers für Online-Glücksspieverlute aufgrund der Verletzung von Schutzgesetzen bejaht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig:

Dies bedeutet, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Linz noch mit einem Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof bekämpft werden kann.

 

Warum ist das Urteil des OLG Linz zur GZ 6 R 78/26x für Spielerklagen gegen Online-Casinos wichtig?

Rückforderungsklagen gegen Online-Casinos richten sich in der Regel gegen die jeweilige Betreibergesellschaft des Online-Casinos.

Gerade bei ausländischen Online-Casinos mit Sitz in Malta kann die Vollstreckung eines österreichischen Urteils aufgrund B55 erheblich erschwert bzw. fast unmöglich sein.

Das Urteil des OLG Linz erweitert die Rückforderungsmöglichkeiten für betroffene Spieler: Wenn die Voraussetzungen einer persönlichen Geschäftsführerhaftung vorliegen, kommt eine Klage auch gegen die Geschäftsführer des Online-Casinos in Betracht.

Dadurch können sich die Chancen der Spieler, ihre Verluste zurückzuerhalten, massiv erhöhen. Das Urteil des OLG Linz ist noch nicht rechtskräftig. Dies bedeutet, dass das Urteil des OLG Linz noch mit einem Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof (OGH) bekämpft werden kann.

Der OGH kann das Urteil des OLG Linz bestätigen, das Urteil aufheben und dem Erstgericht eine neue Entscheidung nach Verfahrensergänzung auftragen oder das Urteil dahingehend abändern, dass die Spielerklage doch wieder zurück- bzw. abgewiesen wird.

 

Können jetzt alle Spieler ihre Verluste direkt vom Geschäftsführer zurückfordern?

Nein. Das Urteil bedeutet nicht, dass jeder Spieler seine Verluste „automatisch“ vom Geschäftsführer eines Online-Casinos zurückfordern kann.

Jeder potenzielle Rückforderungsanspruch gegen einen Geschäftsführer eines Online-Casinos muss sorgfältig geprüft werden: Zu prüfen sind unter anderem, welche Gesellschaft das Online-Casino betreibt, die vorhandene Konzession, der Spielzeitraum und wer im Spielzeitraum Geschäftsführer des Online-Casinos war.

Da Schadenersatzansprüche grundsätzlich innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren, ist auch eine allfällige Verjährung des Rückforderungsanspruchs zu prüfen.

Außerdem ist wichtig: Das Urteil des OLG Linz ist nach den derzeit verfügbaren Informationen noch nicht rechtskräftig.

 

Was sollten Spieler mit Verlusten bei einem Online-Casino jetzt tun?

Wer bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession Geld verloren hat, sollte die eigenen Ansprüche möglichst frühzeitig prüfen lassen.

Insbesondere sollten Unterlagen wie Transaktionslisten mit den Ein- und Auszahlungen beim Online-Casino, Auszüge aus dem Spielerkonto, der E-Mail- oder Chatverlauf mit dem Online-Casino und Bankunterlagen (Kontoauszüge) bzw. Kreditkartenrechnungen gespeichert werden.

Neben einem möglichen Rückforderungsanspruch gegen die Betreibergesellschaft kann nach der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung auch die persönliche Haftung von Geschäftsführern vorliegen.

Das OLG-Linz-Urteil zur GZ 6 R 78/26x zeigt, dass sich die Rückforderungsmöglichkeiten für geschädigte Spieler laufend weiterentwickeln.

Bitte beachten Sie, dass Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger verjähren. Daher sollten Sie mögliche Rückforderungsansprüche gegen Geschäftsführer umgehend prüfen lassen.

 

Gilt das OLG-Linz-Urteil zur GZ 6 R 78/26x auch für die Rückforderung von Spielverlusten bei Krypto-Casinos?

Auch Krypto-Casinos dürfen Online-Glücksspiele nur anbieten, wenn sie über eine gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich verfügen.

Das Anbieten von Online-Glückspiel ohne gültige Lizenz (Glücksspielkonzession) in Österreich stellt einen Verstoß gegen Schutzgesetze für Spieler dar.

Laut dem Urteil des OLG Linz können daher auch Geschäftsführer von Krypto-Casinos grundsätzlich für die Rückzahlung von Spielverlusten haften, sofern die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch erfüllt sind.

Fazit

Das Urteil des OLG Linz ist ein wichtiger Schritt für die Rückforderung von Verlusten bei illegalen Online-Casinos.

Für betroffene Spieler kann die Möglichkeit bestehen, nicht nur die Betreibergesellschaft des Online-Casinos, sondern auch die Geschäftsführer des Online-Casinos auf Rückzahlung ihrer Glücksspielverluste zu klagen.

Ansprüche prüfen lassen

Wer bei einem Online-Casino ohne österreichische Konzession Geld verloren hat, steht meist vor denselben drei Fragen:

  • Gegen wen kann ich vorgehen?

  • Welche Unterlagen brauche ich?

  • Und wie lange habe ich dafür Zeit?

In einem ersten Gespräch klären wir, ob in Ihrem Fall ein Rückforderungsanspruch gegen die Betreibergesellschaft, gegen den Geschäftsführer oder gegen beide in Betracht kommt. Halten Sie dafür Ihre Transaktionsliste, Ihre Kontoauszüge und den Schriftverkehr mit dem Online-Casino bereit.

 
 

Über den Autor

Mag. Patrick Silber ist seit Jänner 2022 selbständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien mit einem Erasmusaufenthalt an der University of Sheffield, absolvierte sein Gerichtspraktikum am Bezirksgericht Josefstadt und bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg und legte 2020 die Rechtsanwaltsprüfung ab. Er ist zertifizierter Finanzstrafrechtsexperte.

Mitgliedschaften: Rechtsanwaltskammer Wien · Vereinigung österreichischer StrafverteidigerInnen · Austrian White Collar Crime Association · European Criminal Bar Association · Club der Strafverteidiger in Wien

Schwerpunkte in diesem Themenbereich: Rückforderung von Online-Glücksspielverlusten, Schadenersatz- und Prozessrecht, Finanzstrafrecht.

Mehr über Mag. Patrick Silber

Stand dieses Beitrags: 20. August 2026. Das Urteil des Oberlandesgerichts Linz zur GZ 6 R 78/26x ist zu diesem Zeitpunkt weder rechtskräftig noch veröffentlicht. Wird der Oberste Gerichtshof angerufen, kann sich die Beurteilung der Geschäftsführerhaftung noch ändern. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald eine höchstgerichtliche Entscheidung vorliegt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine persönliche Rechtsberatung in Ihrem konkreten Fall

 
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