Kündigung in der Probezeit

Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Österreich wissen müssen

Arbeitsverhältnisse können auf folgende Arten beendet werden:

  • Entlassung/vorzeitiger Austritt

  • Kündigung

  • Ablauf der Befristung

  • Auflösung innerhalb offener Probezeit

Die Entlassung wird vom Arbeitgeber ausgesprochen und beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Für die Entlassung muss ein Entlassungsgrund vorliegen.

Das Gegenstück zur Entlassung ist der vorzeitige Austritt durch den Dienstnehmer. Tritt der Dienstnehmer vorzeitig aus, wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Es muss aber ein Grund für den vorzeitigen Austritt vorliegen.

Bei der Kündigung wird das Arbeitsverhältnis entweder vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber zu einem bestimmten Zeitpunkt (Kündigungstermin) beendet. Für die Kündigung muss kein Grund vorliegen. Es muss aber die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Arbeitsverträge können auch befristet abgeschlossen werden. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt „automatisch“, also mit Ende der Befristung, endet. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer ohne Angabe eines Grundes und ohne Einhaltung von Fristen sowie Terminen jederzeit aufgelöst werden.

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Was ist die Probezeit?

Die Probezeit gibt dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer jeweils die Möglichkeit, sich näher kennenzulernen und zu prüfen, ob sich die jeweiligen Erwartungen aus dem Bewerbungsprozess erfüllen oder nicht.

Muss die Probezeit vereinbart werden?

Ja, die Probezeit muss zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitgeber vereinbart werden.

Viele Kollektivverträge regeln, dass der erste Monat des Arbeitsverhältnisses als Probemonat gilt.

Daher muss immer geprüft werden, welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist und ob dieser Kollektivvertrag eine Probezeit vorsieht oder nicht.

Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert sowohl für Angestellte als auch Arbeiter maximal einen Monat:

Beginnt das Arbeitsverhältnis z.B. am 1. Mai, endet die Probezeit am 31. Mai.

Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses mit 5. Mai endet die Probezeit am 4. Juni.

 

Für Angestellte ist die Probezeit in § 19 Abs 2 Angestelltengesetz (AngG) geregelt.

Hingegen ist die Probezeit für Arbeiter in § 1158 Abs 2 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) geregelt.

 

Es gibt Kollektivverträge, die eine kürze Probezeit und unterschiedliche Regelungen für Arbeiter und Angestellte vorsehen.

Daher muss immer der jeweils anwendbare Kollektivvertrag geprüft werden.

Kollektivverträge dürfen die Probezeit aber nicht über einen Monat hinaus verlängern.

Ebenso können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer nicht vereinbaren, dass die Probezeit länger als einen Monat dauert.

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Gibt es für Lehrlinge auch eine Probezeit?

Jah, während der ersten drei Monate kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit einseitig auflösen.

Erfüllt der Lehrling seine Schulpflicht in einer lehrgangsmäßigen Berufsschule während der ersten drei Monate, kann sowohl der Lehrberechtigte als auch der Lehrling das Lehrverhältnis während der ersten sechs Wochen der Ausbildung im Lehrbetrieb bzw. in der Ausbildungsstätte jederzeit einseitig auflösen.

Nach Ablauf dieser dreimonatigen Probezeit kann das Lehrverhältnis vor Ablauf der Lehrzeit nur mehr einvernehmlich oder bei Vorliegen eines im Berufsausbildungsgesetz vorgesehenen Grundes einseitig durch den Lehrberechtigten oder durch den Lehrling aufgelöst werden.

Daneben besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Auflösung des Lehrverhältnisses gemäß § 15a des Berufsausbildungsgesetzeses.

Wie kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst werden?

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer ohne Angabe eines Grundes und ohne der Einhaltung einer Frist oder eines Termins aufgelöst werden.

Wichtig ist, dass die Auflösungserklärung dem anderen Teil, also dem Arbeitgeber bzw. dem Arbeitnehmer, rechtzeitig zugeht.

Rechtzeitig bedeutet, dass die Auflösungserklärung dem anderen Teil spätestens am letzten Tag der Probezeit nachweislich zugeht.

Das Arbeitsverhältnis endet nämlich erst durch den Zugang der Auflösungserklärung an den anderen Teil.

Die Auflösungserklärung sollte aus Beweisgründen immer schriftlich erfolgen.

Möglicherweise sieht der anwendbare Kollektivvertrag besondere Formvorschriften, z.B. Schriftform, vor.

 

Gibt es bei der Auflösung von Lehrverhältnissen während der Probezeit besondere Vorschriften?

Die Auflösung des Lehrverhältnisses bedarf zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

Bei einem minderjährigen Lehrling bedarf die Auflösung überdies der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, jedoch keiner pflegschaftsgerichtlichen Zustimmung.

Was passiert durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit?

Mit dem Zugang der Auflösungserklärung an den Arbeitnehmer bzw. an den Arbeitgeber wird das Arbeitsverhältnis sofort beendet:

Für den Arbeitnehmer bedeutet dies, dass er dem Arbeitgeber keine Arbeitsleistungen mehr schuldet.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer über den Beendigungszeitpunkt hinaus kein Entgelt mehr bezahlen.

 

Welches Entgelt steht dem Arbeitnehmer in der Probezeit zu?

Für die Probezeit steht dem Arbeitnehmer das volle Entgelt laut dem Arbeitsvertrag zu. Das Entgelt darf nicht aufgrund der Probezeit reduziert werden.

Wird das Arbeitsverhältnis während der Probezeit aufgelöst, erhält der Arbeitnehmer das Entgelt und die Urlaubsersatzleistung für nicht verbrauchten Urlaub bis zum Zeitpunkt der Auflösung.

Für die Sonderzahlungen, also Weihnachts- und Urlaubsgeld, enthalten die Kollektivverträge eigene Bestimmungen.

 
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